Neurologie, Geriatrie

Bei welchen Diagnosen kann Ergotherapie verordnet werden?

z.B. bei Patienten mit

  • Erkrankungen des ZNS
  • Schlaganfall
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • ALS
  • Tumorerkrankungen
  • Entzündliche Erkrankungen des ZNS
  • Traumen
  • Schädelhirntrauma
  • Rückenmarksläsionen
  • Periphere Lähmungen
  • Degenerative Erkrankungen
  • Polyneuropathien


Ziele der ergotherapeutischen Behandlung sind:

  • Förderung der größtmöglichen Selbständigkeit und Unabhängigkeit im körperlichen, geistigen und sozialen  Bereich
  • Integration in Familie und Umwelt
  • Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit
  • Erhaltung der Lebensqualität

Folgende Behandlungsmaßnahmen werden verordnet:

  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining

Folgende Behandlungsmethoden werden zum Erreichen der Therapieziele eingesetzt:

  • Erhalt bzw. Verbesserung motorischer und sensorischer Funktionen durch Therapieansätze nach Bobath, Perfetti, Affolter und Spiegeltherapie
  • Förderung kognitiver Fähigkeiten/Hirnleistungstraining (z.B. Ausdauer, Belastungsfähigkeit, Gedächtnis, Wahrnehmung)
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen und Hilfsmittelberatung
  • Erprobung und Adaptation notwendiger Hilfsmittel
  • Beratung Angehöriger oder Dritter
  • Nach ärztlicher Verordnung können oben genannte Maßnahmen auch im Hausbesuch durchgeführt werden.